Abrechnung

 

Beratung und Therapie sind für jede Person möglich.

Grundsätzlich kommen Sie zu mir als Selbstzahler.
Privatkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Behandlungen im Rahmen des Heilpraktikergesetzes für Psychotherapie, sofern dies im Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nur im Rahmen von Einzelfallentscheidungen.
Bitte nehmen Sie deshalb mit Ihrer Kasse Kontakt auf, wenn Sie eine Kostenübernahme anstreben.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese können Sie bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Aufwendung geltend machen.



Einzel – und Paarsitzungen, sowie  Ganztagesworkshops müssen bar bezahlt werden.

Nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher) abgesagte Termine werden in Rechnung gestellt.


 


Praxis Weitblick

Psychotherapie

Beratung

Annette
Meier-Braun
Dipl.-Psychologin