Beratung und Therapie sind für jede Person
möglich.
Grundsätzlich kommen
Sie zu mir als Selbstzahler.
Privatkassen und Berufsgenossenschaften übernehmen die Behandlungen im
Rahmen des Heilpraktikergesetzes für Psychotherapie, sofern dies im
Versicherungsvertrag vorgesehen ist.
Gesetzliche Krankenkassen erstatten die Kosten nur im Rahmen von
Einzelfallentscheidungen.
Bitte nehmen Sie deshalb mit Ihrer Kasse Kontakt auf, wenn Sie eine Kostenübernahme anstreben.
Selbstverständlich erhalten Sie von mir eine Rechnung. Diese können Sie
bei Ihrer Steuererklärung als außergewöhnliche Aufwendung geltend
machen.
Einzel – und Paarsitzungen, sowie Ganztagesworkshops müssen bar bezahlt werden.
Nicht rechtzeitig (24 Stunden vorher)
abgesagte Termine werden in
Rechnung gestellt.